3. Finanzierung des Kindertagesstätten – Platzes
Die Beitragshöhe der verschiedenen Betreuungsangebote ist für die Kinder von 0 –1 Jahren einkommensabhängig und wird vom Kreisjugendamt individuell festgelegt.
Die Beiträge für die Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr ist für die Eltern beitragsfrei.
Familien mit geringem Einkommen können über die Kreis – bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung Zuschüsse zu den Elternbeiträgen oder die vollständige Übernahme durch den Landkreis beantragen.